Die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen ist auch durch Mitarbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder für Mitarbeiter, die ihre Berufsausbildung nicht in Deutschland absolviert haben, möglich. Wichtig: Die Qualifikation gilt für Instrumente der Kategorie semikritisch und kritisch A und B.
Der Gesetzgeber legt in der KRINKO/BfArM nicht fest, dass die mit der Aufbereitung betrauten Mitarbeiter eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische oder Zahnmedizinische Fachangestellte haben müssen. Sehr wohl wird gefordert, dass die Mitarbeiter sachkundig sein müssen!
Die Weiterbildung erfolgt auf dem gleichen erforderlichen Niveau, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Es gibt keine Kompromisse bei der Messung des Erfolges der Weiterbildung.
Je nach dem, welche Kenntnisse die neuen Mitarbeiter haben, wird unser Online-Kurs natürlich unterschiedlich schwer empfunden. Aber da der Stoff begrenzt ist, ist es mit etwas Fleiß zu schaffen.
Den Chefs raten wir, diese neuen Mitarbeiter intensiv bei der Ausbildung zu betreuen. Für den Kurs kann sich der Teilnehmer soviel Zeit nehmen wie er braucht, bis der Lernstoff gefestigt ist. Anhand der Übungsaufnahmen lässt sich der Wissensstand überprüfen.
Wir bieten den Praxen, die solche Mitarbeiter ausbilden wollen, Unterstützung an. Wir wissen, worauf es ankommt und können Sie und Ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Sie können bei uns Ausbildungsmaterial und -pläne, Testat- und Aufgabenhefte und Checklisten beziehen, damit Sie Ihre Mitarbeiterin in Ihrem Betrieb gut und sicher ausbilden können. Letztendlich bekommen Sie so einen Mitarbeiter, der seine Aufgabe gesetzeskonform, sachkundig, gewissenhaft und gut erledigt.
Rufen Sie mich an.
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